L16 KFZ
- Abrechnung mit Stammdaten
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 3.500,00
- Sachbezug PKW (Anschaffungskosten € 40.000,00, 2 %)
Ab dem Jahr 2026 müssen bei einem Sachbezug PKW die Anschaffungskosten zum 31.12. sowie der Prozentsatz zur Berechnung des Sachbezugs verpflichtend angegeben werden. Diese beiden Angaben sind bei der monatlichen Abrechnung im Modul „Brutto/Netto“ im Untermenü „Sachbezug“ zusätzlich zu erfassen.
Wird der Sachbezug PKW über den integrierten Rechner ermittelt, werden die neuen erforderlichen Werte automatisch aus dem Berechnungsergebnis übernommen. Eine manuelle Eingabe ist in diesem Fall nicht notwendig.

Ist der Sachbezug PKW im Modul „Dienstnehmer“ im Untermenü „Fixbezug“ hinterlegt, müssen die neuen Daten (Anschaffungskosten und Prozentsatz) dort ergänzt werden.

Die Daten werden am L16 ausgewiesen:

