Jahreskommunalsteuererklärung
Abgabefrist beim zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat: 31.03. des Folgejahres.
Über das Modul Auswertung können Sie ein bereits ausgefülltes Formular der Kommunalsteuererklärung drucken.
Wählen Sie die Auswertung "Kommunalsteuererklärung" und den Zeitraum von Jänner bis Dezember aus und selektieren Sie die betreffenden Dienstnehmer. Das Formular kann entweder mit Druckvorschau auf dem Bildschirm angezeigt, oder mit Drucken direkt gedruckt werden.

Im Internet unter finanzonline.bmf.gv.at erhalten Sie im Menü "Eingaben - Erklärungen" eine Liste der möglichen Erklärungen.

Wählen Sie die Kommunalsteuererklärung und das Jahr aus.
Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Kommunalsteuererklärung besteht nicht, wenn die dafür notwendige Einrichtung fehlt. In diesem Fall bleibt wie bisher die Pflicht zur Abgabe der ausgedruckten Jahreskommunalsteuererklärung bei der zuständigen Gemeinde.
