Jahreslohnzettel L16
Der jährliche Lohnzettel ist für das zuständige Betriebsfinanzamt bis spätestens Ende Februar des Folgejahres per ELDA zu übermitteln. Von der Verpflichtung zur elektronischen Lohnzettelübermittlung sind nur mehr natürliche Personen im Rahmen von Privathaushalten ausgenommen, wenn eine Meldung mittels Datenfernübertragung unzumutbar ist. In diesem Fall bleibt wie bisher die Pflicht zur Abgabe der ausgedruckten L16 an das Betriebsstätten Finanzamt bis 31.01. des Folgejahres bestehen.
Die L16 dürfen erst nach vollständiger Abrechnung des Monates Dezember und der Durchführung der 1/6 Kontrolle erstellt werden. Die Datensätze zur Übermittlung an ELDA werden über das Modul Elda im Untermenü „Meldung bereitstellen“ generiert. Nach Eingabe der Meldungsart „L16“ und des Zeitraumes werden durch Klicken von „Meldung erstellen“ die Datensätze im Untermenü „Meldung senden“ bereitgestellt.
Je Dienstnehmer wird die "Adresse der Arbeitsstätte" und der "Lohnzettel Finanz - Mitteilungssatz" zur Übermittlung bereitgestellt.

Im Untermenü "Meldung senden" erfolgt die Übertragung der bereitgestellten Meldungen.

