U-Bahnsteuererklärung (nur Wien)
Abgabefrist beim Magistrat: 31.03. des Folgejahres.
Dazu können Sie im Modul Auswertung ein bereits ausgefülltes Formular der U-Bahnsteuererklärung ausdrucken.

Die U-Bahn-Steuer muss gemäß LGBl. für Wien Nr. 17/1970 idgF. elektronisch abgegeben werden. [Homepage der Stadt Wien].
